Welche Erklärung brauchen Sie wirklich?
Je nach Rechtsform, Tätigkeit und Einkunftsarten können unterschiedliche Erklärungen erforderlich sein. Wir wissen, welche Verpflichtungen bestehen und welche Formulare und Beilagen tatsächlich notwendig sind.
Je nach Rechtsform, Tätigkeit und Einkunftsarten können unterschiedliche Erklärungen erforderlich sein. Wir wissen, welche Verpflichtungen bestehen und welche Formulare und Beilagen tatsächlich notwendig sind.
Eine Steuererklärung besteht nicht nur aus dem Eintragen und Übermitteln von Beträgen. Wir beurteilen Besonderheiten, prüfen Wahlrechte und berücksichtigen mögliche Freibeträge, Begünstigungen und Entlastungen.
Wir stimmen die erforderlichen Unterlagen mit Ihnen ab, prüfen die Erklärung vor Einreichung und übermitteln sie elektronisch. Im Rahmen der Quotenregelung profitieren vertretene Klient:innen grundsätzlich von verlängerten Abgabefristen.
Nach der Veranlagung prüfen wir den Bescheid. Bei Rückfragen des Finanzamts erhalten wir Ergänzungsersuchen und Schreiben direkt, ordnen sie fachlich ein und stimmen die Antwort mit Ihnen ab.
Ihre Frage ist nicht dabei?
Im Erstgespräch ist Zeit dafür.
Das hängt von Ihrer persönlichen und unternehmerischen Situation ab. Eine Pflicht kann sich etwa bei betrieblichen Einkünften, aber auch bei außerbetrieblichen Einkünften wie Vermietung, bestimmten Kapital- oder Auslandseinkünften sowie weiteren Konstellationen ergeben. Wir wissen, welche Erklärungen in Ihrem Fall erforderlich sind.
Sie erhalten eine individuelle Checkliste. Typisch sind Buchhaltungsunterlagen, Lohnzettel, Nachweise zu Sonderausgaben, Vermietung, Kapitalanlagen oder ausländischen Einkünften. Benötigt wird nur, was für Ihren Fall relevant ist.
Die Honorarnote wird nach erfolgter Leistung gestellt. Nach Fertigstellung und Einreichung der Steuererklärung erhalten Sie die Abrechnung für die erbrachte Leistung.
Gerade zu Beginn der Selbstständigkeit kann steuerliche Begleitung viel bewirken. Sie gewinnen Zeit, vermeiden kostspielige Fehler und erhalten einen klaren Überblick. Zusätzlich profitieren Sie bei aufrechter Vertretung grundsätzlich von verlängerten Abgabefristen im Rahmen der Quotenregelung.
Wir sind Ihre erste Anlaufstelle. Ergänzungsersuchen und Bescheide gehen direkt an uns, werden fachlich geprüft und mit einer verständlichen Einschätzung an Sie kommuniziert.
Ja. Die Arbeitnehmerveranlagung, umgangssprachlich Steuerausgleich, übernehmen wir gerne. Hierbei prüfen wir allfällige Werbungskosten, Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen sowie sonstige Absetz- und Freibeträge.
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