Ihre Buchhaltung ist kein Archiv.
Aktuelle Zahlen zeigen, wie sich Ergebnis, Kosten und Liquidität entwickeln. Deshalb verstehen wir Buchhaltung nicht nur als gesetzliche Pflicht, sondern als Grundlage für unternehmerische Entscheidungen.
Aktuelle Zahlen zeigen, wie sich Ergebnis, Kosten und Liquidität entwickeln. Deshalb verstehen wir Buchhaltung nicht nur als gesetzliche Pflicht, sondern als Grundlage für unternehmerische Entscheidungen.
Eine laufende Buchhaltung soll Ihnen rechtzeitig zeigen, wo Ihr Unternehmen steht. Sie erhalten verständlich aufbereitete Auswertungen, die ohne Übersetzungshilfe gelesen und genutzt werden können.
Belege können digital vorerfasst und Bankumsätze eingelesen werden. Die steuerliche Beurteilung bleibt dennoch eine fachliche Aufgabe. Wir prüfen, wie Geschäftsfälle zu behandeln sind und ob Handlungsbedarf besteht.
Belege werden per App, Upload oder digitaler Weiterleitung übermittelt. Wir richten den Prozess sauber ein, damit er im Alltag einfach funktioniert und Unterlagen strukturiert verfügbar bleiben.
Ihre Frage ist nicht dabei?
Im Erstgespräch ist Zeit dafür.
Eine digitale Ablage ist grundsätzlich möglich, wenn die gesetzlichen Anforderungen eingehalten werden. Bei laufender Betreuung richten wir eine passende Struktur ein und achten auf die relevanten Aufbewahrungspflichten.
In vielen Fällen ja. Wir prüfen die Schnittstellen und empfehlen nur dann einen Wechsel, wenn dieser fachlich oder organisatorisch sinnvoll ist.
Sobald die Unterlagen vollständig vorliegen, wird die Auswertung erstellt. Ein verlässlicher Belegfluss ermöglicht einen zeitnahen Überblick.
Das hängt von Ihrem Vorjahresumsatz ab: Bis 100.000 Euro wird die Umsatzsteuervoranmeldung grundsätzlich quartalsweise abgegeben, darüber monatlich. Gleiches gilt grundsätzlich für eine erforderliche Zusammenfassende Meldung (ZM) bei bestimmten Geschäften mit Unternehmen in anderen EU-Ländern.
Die Übermittlung erfolgt über sichere, verschlüsselte Systeme. Zusätzlich gelten für uns strenge berufsrechtliche Verschwiegenheits- und Datenschutzpflichten.
Das hängt von Rechtsform und Umsatz ab. Viele EPU, Freelancer:innen und Kleinunternehmer:innen kommen mit der Einnahmen-Ausgaben-Rechnung aus. Ab bestimmten Grenzen oder als GmbH ist die doppelte Buchhaltung Pflicht. Wir prüfen, was für Sie gilt.
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