Ordnung in den Zahlen. Ruhe im Kopf.

Alina und Laurence Nöckler besprechen die Buchhaltung am Laptop
01

Ihre Buchhaltung ist kein Archiv.

Aktuelle Zahlen zeigen, wie sich Ergebnis, Kosten und Liquidität entwickeln. Deshalb verstehen wir Buchhaltung nicht nur als gesetzliche Pflicht, sondern als Grundlage für unternehmerische Entscheidungen.

02

Aktuell statt Monate später.

Eine laufende Buchhaltung soll Ihnen rechtzeitig zeigen, wo Ihr Unternehmen steht. Sie erhalten verständlich aufbereitete Auswertungen, die ohne Übersetzungshilfe gelesen und genutzt werden können.

03

Automatisierung, wo sie hilft. Fachliche Prüfung, wo sie zählt.

Belege können digital vorerfasst und Bankumsätze eingelesen werden. Die steuerliche Beurteilung bleibt dennoch eine fachliche Aufgabe. Wir prüfen, wie Geschäftsfälle zu behandeln sind und ob Handlungsbedarf besteht.

04

Kein Schuhkarton. Keine Belegordner. Keine Kanzleifahrten.

Belege werden per App, Upload oder digitaler Weiterleitung übermittelt. Wir richten den Prozess sauber ein, damit er im Alltag einfach funktioniert und Unterlagen strukturiert verfügbar bleiben.

Das übernehmen wir

  1. 01Laufende Einnahmen-Ausgaben-Rechnung und doppelte Buchführung
  2. 02Digitale Belegerfassung per App, Weiterleitung oder Portal-Upload
  3. 03Bankanbindung und Zahlungsabgleich
  4. 04Umsatzsteuervoranmeldungen und Zusammenfassende Meldungen
  5. 05Offene-Posten-Verwaltung für Debitoren und Kreditoren
  6. 06Monatliche oder quartalsweise Auswertungen
  7. 07Anlagenverzeichnis und laufende Abschreibungen
  8. 08Einrichtung und Migration von Buchhaltungssystemen
  9. 09Kassenführung und Registrierkassen-Themen

Das bringt es Ihnen

Aktuelle Zahlen statt Bauchgefühl

Mehr Zeit im Tagesgeschäft

Klarheit über Gewinn und Liquidität

Weniger Fehler

Meldungen fristgerecht erledigt

Ordnung und Transparenz

Digital & ortsunabhängig

Passend zu Ihrem Unternehmen

Branchen

Für Ihre Branche

Häufige Fragen

Ihre Frage ist nicht dabei?
Im Erstgespräch ist Zeit dafür.

Eine digitale Ablage ist grundsätzlich möglich, wenn die gesetzlichen Anforderungen eingehalten werden. Bei laufender Betreuung richten wir eine passende Struktur ein und achten auf die relevanten Aufbewahrungspflichten.

In vielen Fällen ja. Wir prüfen die Schnittstellen und empfehlen nur dann einen Wechsel, wenn dieser fachlich oder organisatorisch sinnvoll ist.

Sobald die Unterlagen vollständig vorliegen, wird die Auswertung erstellt. Ein verlässlicher Belegfluss ermöglicht einen zeitnahen Überblick.

Das hängt von Ihrem Vorjahresumsatz ab: Bis 100.000 Euro wird die Umsatzsteuervoranmeldung grundsätzlich quartalsweise abgegeben, darüber monatlich. Gleiches gilt grundsätzlich für eine erforderliche Zusammenfassende Meldung (ZM) bei bestimmten Geschäften mit Unternehmen in anderen EU-Ländern.

Die Übermittlung erfolgt über sichere, verschlüsselte Systeme. Zusätzlich gelten für uns strenge berufsrechtliche Verschwiegenheits- und Datenschutzpflichten.

Das hängt von Rechtsform und Umsatz ab. Viele EPU, Freelancer:innen und Kleinunternehmer:innen kommen mit der Einnahmen-Ausgaben-Rechnung aus. Ab bestimmten Grenzen oder als GmbH ist die doppelte Buchhaltung Pflicht. Wir prüfen, was für Sie gilt.

Belege raus, Klarheit rein.

Weitere Leistungen