Internationale Steuerfragen
Für Aufträge, Auftritte und Kooperationen über Grenzen hinweg.
Steuerberatung für Menschen, die von Ideen und Kreativität leben.
Freischaffende Künstler:innen, Designer:innen, Fotograf:innen, Content Creator:innen oder Agenturen und Studios: Kreative Arbeit lebt von Projekten, Gagen, Honoraren und Nutzungsrechten. Wir begleiten Kalkulation, Förderungen, internationale Aufträge und Auftritte sowie die ersten Mitarbeiter:innen und freien Dienstverhältnisse.
Erstgespräch vereinbarenEin Projekt endet, das nächste beginnt. Honorare und Gagen schwanken, Teams werden projektweise zusammengestellt, Lizenz- und Nutzungsrechte wollen richtig abgerechnet werden. Internationale Auftraggeber:innen und Auftritte können zusätzlich umsatzsteuerliche und quellensteuerliche Fragen auslösen.
Wir schaffen Struktur bei Zahlen und Projekten, ohne kreative oder künstlerische Arbeit in starre Standards zu pressen.
Für Künstler:innen, Kreative, Agenturen und Studios.
02→Klare Zahlen und Auswertungen, auch bei projektbezogenen und schwankenden Einnahmen.
03→Für Mitarbeiter:innen, freie Dienstnehmer:innen und Projektteams.
04→Unterstützung bei Förderanträgen, Nachweisen und der Abrechnung geförderter Projekte.
Für Aufträge, Auftritte und Kooperationen über Grenzen hinweg.
Mehr Durchblick bei Rentabilität und Liquidität, auch wenn Einnahmen nicht jeden Monat gleich aussehen.
Von Agentur- und Designprojekten bis zu Kooperationen, Content Creation und digitalen Erlösmodellen.
Wir kennen die Besonderheiten künstlerischer und kultureller Arbeit, von der Gage bis zur Förderabrechnung.
Direkter Kontakt und kurze Wege, auch wenn einmal eine ungewöhnliche Frage auftaucht.
Unterlagen und Austausch digital, passend zu einer Branche, die oft flexibel und projektbezogen arbeitet.
Honorare, Projektkalkulation, schwankende Einnahmen und die wirtschaftliche Entwicklung gehören genauso zum Gesamtbild wie die Steuer.
Einnahmen kommen nicht immer regelmäßig. Projekte auch nicht. Unsere Beratung berücksichtigt genau das.
Wir arbeiten mit den gängigen Buchhaltungs- und Rechnungsprogrammen.
Sie wechseln die Steuerberatung, nicht Ihre Software.
Ob Odoo, BMD, DATEV, sevdesk, ProSaldo.net oder Praxissoftware wie Latido: Sie arbeiten weiter wie gewohnt, wir übernehmen Buchhaltung, Steuern und Abschluss.
Projektkalkulation, schwankende Auslastung, externe Projektteams, Nutzungsrechte und internationale Auftraggeber:innen prägen viele kreative Geschäftsmodelle. Welche Themen besonders relevant sind, hängt von der konkreten Tätigkeit und dem Geschäftsmodell ab.
Nicht nur Geldzahlungen können steuerlich relevant sein. Auch Produkte, Reisen oder andere Leistungen, die im Zusammenhang mit einer Kooperation überlassen werden, können als Betriebseinnahmen zu berücksichtigen sein. Gerade bei Content Creator:innen sollte deshalb auch dokumentiert werden, was neben klassischen Honoraren erhalten wird.
Bei internationalen Projekten und Kooperationen können insbesondere Leistungsort, Umsatzsteuer und Rechnungsstellung relevant werden. Die steuerliche Behandlung hängt vom konkreten Auftrag und den beteiligten Ländern ab.
Gerade bei wechselnden Projekten und Auftraggeber:innen sind Kalkulation und Liquiditätsplanung wichtig. Aktuelle Zahlen aus der laufenden Buchhaltung helfen dabei, nachzuvollziehen, welche Projekte wirtschaftlich funktionieren und wie sich das Unternehmen entwickelt.
Einnahmen aus Nutzungsrechten, Lizenzen oder vergleichbaren Vergütungen können eigene steuerliche Fragen mit sich bringen. Bei internationalen Vertragspartner:innen können zusätzlich umsatzsteuerliche und grenzüberschreitende Aspekte relevant sein.
Einnahmen aus einer selbstständigen künstlerischen Tätigkeit unterliegen grundsätzlich der Einkommensteuer. Welche Ausgaben dagegen geltend gemacht werden können und ob zusätzlich Umsatzsteuer anfällt, hängt von der konkreten Tätigkeit und den jeweiligen Rahmenbedingungen ab. Außerdem kann die Abgrenzung zur Liebhaberei eine Rolle spielen.
Grenzüberschreitende künstlerische Tätigkeiten können besondere Regelungen bei Einkommen- und Umsatzsteuer auslösen. Je nach Sachverhalt können Doppelbesteuerungsabkommen und Quellen- beziehungsweise Abzugsteuern relevant werden.
Das hängt von Art und Ausgestaltung der jeweiligen Förderung ab. Bestimmte Stipendien oder Preise können steuerfrei sein, bei anderen Förderungen ist die konkrete Ausgestaltung entscheidend. Förderungen spielen in Kunst und Kultur jedenfalls eine wesentliche Rolle. Für zahlreiche Bereiche, von bildender Kunst und Film über Literatur und Musik bis hin zu darstellender Kunst und Kulturinitiativen, bestehen eigene Förderprogramme.
Unter bestimmten Voraussetzungen ja. Für Künstler:innen kommen verschiedene Pauschalierungsmöglichkeiten infrage. Wir stellen die möglichen Varianten gegenüber und besprechen gemeinsam, welche Lösung aktuell und mit Blick auf die kommenden Jahre am besten zu Ihrer Tätigkeit passt.
Nicht unbedingt. Gerade zu Beginn der selbstständigen künstlerischen Tätigkeit kann die Kleinunternehmerregelung relevant sein. Wird die Umsatzgrenze von 55.000 Euro nicht überschritten und sind die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt, kommt grundsätzlich eine Umsatzsteuerbefreiung in Betracht. Dabei besteht allerdings auch kein Vorsteuerabzug.
Ja. Wir kennen die Themen von Content Creator:innen und Influencer:innen: von Gewerbeanmeldung und UID-Nummer über PR-Pakete bis zu Einnahmen aus dem Ausland.
Künstler:in, Kreative, Studio oder Agentur: Wir kümmern uns um Zahlen und steuerliche Fragen, damit mehr Raum für Ideen, Projekte und Kultur bleibt.
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