Zahlen abgeben müssen alle. Verstehen sollten Sie sie auch.

Laurence und Alina Nöckler besprechen den Jahresabschluss am Laptop

Sie erhalten nicht nur Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung, sondern eine verständliche Erklärung: Wie ist das Ergebnis entstanden, welche Entwicklungen fallen auf und was bedeutet das für Liquidität, Finanzierung und kommende Entscheidungen?

Wenn die laufende Buchhaltung sauber geführt wird und Besonderheiten rechtzeitig geklärt werden, lässt sich der Abschluss planbar erstellen. Rückfragen sollen nicht erst kurz vor der Offenlegung oder Abgabe entstehen.

Wir erstellen Jahresabschlüsse nach UGB sowie Einnahmen-Ausgaben- und Überschussrechnungen. Bei einem Wechsel der Gewinnermittlungsart begleiten wir die Umstellung und stimmen die erforderlichen Schritte ab.

Wir gehen die wesentlichen Zahlen gemeinsam durch, erklären Auswirkungen und leiten daraus mögliche Anpassungen für das laufende Jahr ab, etwa bei Vorauszahlungen, Investitionen oder Finanzierung.

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Ein Abschluss mit Einordnung.

Sie erhalten nicht nur Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung, sondern eine verständliche Erklärung: Wie ist das Ergebnis entstanden, welche Entwicklungen fallen auf und was bedeutet das für Liquidität, Finanzierung und kommende Entscheidungen?

Das übernehmen wir

  1. 01Jahresabschlüsse nach UGB einschließlich Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung
  2. 02Einnahmen-Ausgaben-Rechnungen und Überschussrechnungen
  3. 03Steuerliche Mehr-Weniger-Rechnung und Anhang
  4. 04Bilanzanalyse und Kennzahlen
  5. 05Vergleichsrechnungen und Prüfung von Pauschalierungsoptionen
  6. 06Offenlegung und Einreichung beim Firmenbuch
  7. 07Abschlussbesprechung mit Auswertung und Ausblick
  8. 08Anpassung von Steuervorauszahlungen

Das bringt es Ihnen

Verstehen statt nur unterschreiben

Klarheit über Ergebnis und Vermögen

Planbarer Abschlussprozess

fristgerechte Offenlegung

Bessere Bankgespräche

Basis für Entscheidungen

Weniger Überraschungen

Blick ins nächste Jahr

Branchen

Für Ihre Branche

Häufige Fragen

Ihre Frage ist nicht dabei?
Im Erstgespräch ist Zeit dafür.

Das hängt insbesondere von Ihrer Rechtsform, der Art Ihrer Einkünfte und den gesetzlichen Rechnungslegungspflichten ab. Kapitalgesellschaften sind grundsätzlich rechnungslegungspflichtig; bei anderen Unternehmen sind vor allem Umsatzgrenzen relevant. Wir prüfen Ihre konkrete Situation.

Der Jahresabschluss bildet Vermögens-, Finanz- und Ertragslage beziehungsweise das Jahresergebnis ab. Die Steuererklärung überführt die steuerlich relevanten Werte in die jeweiligen Erklärungen gegenüber dem Finanzamt. Beide Leistungen greifen ineinander, erfüllen aber unterschiedliche Aufgaben.

Wenn die laufende Buchhaltung bei uns liegt, ist der Zusatzaufwand meist überschaubar. Sie erhalten eine auf Ihren Fall abgestimmte Checkliste, etwa zu Inventur, Verträgen, Finanzierungen oder offenen Sachverhalten.

Nein. Eine verständliche Abschlussbesprechung ist Teil unseres Anspruchs. Wir erklären die wesentlichen Entwicklungen und besprechen die Auswirkungen auf das laufende Jahr.

Wir prüfen das Schreiben, klären den Sachverhalt und koordinieren die erforderliche Antwort oder Ergänzung mit Ihnen.

Pünktlich fertig. Verständlich erklärt.

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